Provenienzforschung
Neue Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und -forschung eingerichtet
Allzu oft wird die Frage erst dann gestellt, wenn es zum Skandal kommt: Befindet sich ein Kunstwerk, das nach 1933 in Deutschland den Besitzer wechselte und aus jüdischem Eigentum stammt, zu Recht in einem Museum? Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz betreibt seit 1999 eine klare Praxis der Behandlung solcher Fälle. Sie restituiert Sammlungsobjekte, wenn insbesondere ein verfolgungsbedingter entschädigungsloser Verlust festzustellen ist, unabhängig davon, ob es zwingende Folge einer gesetzlichen Regelung ist.
Die Prüfung von Museumsbeständen nach Kulturgut aus ehemals jüdischem Eigentum wird jetzt einfacher und systematischer. Am 1. Januar 2008 wird die neu gegründete Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und -forschung am Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin ihre Arbeit aufnehmen. Basis für die Provenienzrecherche sind bestehende Datenbanken wie die LostArt-Datenbank der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg und die einschlägigen Museumsarchive und Forschungsbibliotheken. Nicht zuletzt deshalb wird die Arbeitsstelle räumlich nah am Zentralarchiv der Staatlichen Museen auf der Museumsinsel angesiedelt werden, dessen Bestände größtenteils den Zweiten Weltkrieg überdauerten und zu dessen elementaren Aufgaben die Provenienzforschung schon bisher zählte.
Die Leitung der Arbeitsstelle übernimmt Prof. Dr. Bernhard Graf, Direktor des Instituts für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Sie soll durch einen Fachbeirat begleitet werden, dem unabhängige Fachleute und institutionell benannte Experten angehören.
Die Arbeitsstelle plant zunächst eine deutschlandweite Bestandserhebung aller aktuellen Projekte, Forschungs- und Recherchedefizite. Sie wird jene Museen, die auf aktuelle Probleme stoßen, aber über keine eigenen Kapazitäten verfügen, finanziell und fachlich-beratend unterstützen. Zu ihren Aufgaben wird schließlich auch die Herstellung von Kontakten mit nationalen und internationalen wissenschaftlichen Einrichtungen und mit fördernden Einrichtungen, die Vermittlung von Ansprechpartnern für Rechtsfragen und die Anregung und Intensivierung von Grundlagenforschung zählen.






